Was ist die VDI-MT 3810?
Die VDI-MT 3810 ist eine VDI-Richtlinienreihe, herausgegeben vom Verein Deutscher Ingenieure e. V., Düsseldorf. Die Richtlinien beschreiben wesentliche Voraussetzungen u. a. zur Wahrnehmung von Betreiberpflichten und Sicherstellung der Betriebssicherheit von Gebäuden und Anlagen. Weitergehende Ausführungen des VDI zur Richtlinienrelevanz sind (Zitat): „VDI-Richtlinien (mit oder ohne „MT“) sind Angebote an die Nutzenden, die ihnen helfen sollen, unbestimmte Rechtsbegriffe (z. B. „Verkehrssitte“, „üblich“, „allgemein anerkannte Regel der Technik“) mit Inhalt zu füllen. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik entbindet auch nicht von der Haftung, doch rechtfertigt sie zunächst einmal die Vermutung, das jeweilige Werk oder die Dienstleistung sei nicht schuldhaft fehlerhaft.“
Welcher Teil der Richtlinie ist für ein Gebäudesicherheitsaudit maßgebend?
Besonders relevant für die Erstellung eines Audits ist der Teil „Blatt 1“, also VDI-MT 3810 Blatt 1 – Grundlagen, in der aktuellen Ausgabe vom März 2023 der VDI-Fachgesellschaft „Bauen und Gebäudetechnik“.
Welche Voraussetzungen sind für eine Auditierung erforderlich?
Neben den qualitativen Vorgaben für die Erstellung eines Audits sind ebenso Inhalte und Umfang in der Richtlinie definiert. Für eine Auditierung sind insbesondere Inspektionen vor Ort im bzw. am Objekt erforderlich. Zur qualifizierten Bearbeitung gehört auch die Einsichtnahme in zugehörige Dokumente sowie eine Darstellung der Organisation des Gebäudebetriebs.
Ist die Auditierung auf einen bestimmten Gebäudetyp beschränkt?
Nein, das Gebäudesicherheitsaudit ist unabhängig von der Gebäudeklasse oder Nutzung und kann für jede Immobilie erstellt werden.
Können einige wesentliche inhaltliche Schwerpunkte eines Audits benannt werden?
Inhaltliche Schwerpunkte ergeben sich grundsätzlich in Abhängigkeit des Gebäudes und seiner Nutzung. Diese sind unter Berücksichtigung der i. W. individuellen Betreiberpflichten z. B. der Personen- und Sachschutz sowie Instandhaltung und Betrieb.
Kann eine Auditierung sinnvoll mit anderen Maßnahmen kombiniert werden?
Ein Gebäudesicherheitsaudit ist interdisziplinär aufgebaut und kann daher vorteilhaft mit weiteren Maßnahmen des Gebäudebetriebs kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere Brandschutzbegehungen, Instandsetzungsplanungen und Nutzungskostenoptimierungen an, da diese auf wesentliche Daten der Auditierung zurückgreifen können und somit gleichzeitige Bearbeitungen möglich werden.
Existieren nationale oder internationale Einschränkungen für die Umsetzung eines Audits gem. der Richtlinie?
Nein. Ein Audit unterliegt hier keinen Beschränkungen. In Österreich entspricht die Richtlinie i. W. den ÖNORMEN B 1300 und B 1301.
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