Was ist die VDI-MT 3810?
Die VDI-MT 3810 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen“ ist eine VDI-Richtlinienreihe, herausgegeben vom Verein Deutscher Ingenieure e. V., Düsseldorf. Die Richtlinien beschreiben wesentliche Voraussetzungen u. a. zur Wahrnehmung von Betreiberpflichten und Sicherstellung der Betriebssicherheit von Gebäuden und Anlagen. Weitergehende Ausführungen des VDI zur Richtlinienrelevanz sind (Zitat): „VDI-Richtlinien (mit oder ohne „MT“) sind Angebote an die Nutzenden, die ihnen helfen sollen, unbestimmte Rechtsbegriffe (z. B. „Verkehrssitte“, „üblich“, „allgemein anerkannte Regel der Technik“) mit Inhalt zu füllen. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik entbindet auch nicht von der Haftung, doch rechtfertigt sie zunächst einmal die Vermutung, das jeweilige Werk oder die Dienstleistung sei nicht schuldhaft fehlerhaft.“
Warum ist die Durchführung einer Gebäudeinspektion auf Basis einer anerkannten Richtlinie besonders vorteilhaft?
Die richtlinienkonforme Umsetzung einer Gebäudeinspektion bietet nicht nur eine erhöhte Rechtssicherheit hinsichtlich der Überprüfung maßgebender Betreiberpflichten, sondern beinhaltet ebenso eine strukturierte und ablaufoptimierte Vorgehensweise sowie die Sicherstellung interdisziplinärer Anforderungen und Qualitäten für die Durchführung einer solchen Maßnahme. Ein Gebäudesicherheitsaudit kann insbesondere auch zur Optimierung des Versicherungsschutzes dienen und ein Nachweis im Schadenfall sein. Somit entsteht eine solide Basis für ein strukturiertes Betreiberpflichtenmanagement.
Welcher Teil der Richtlinie ist für ein Gebäudesicherheitsaudit maßgebend?
Besonders relevant für die Erstellung eines Audits ist der Teil „Blatt 1“, also VDI-MT 3810 Blatt 1 – Grundlagen, in der aktuellen Ausgabe vom März 2023 der VDI-Fachgesellschaft „Bauen und Gebäudetechnik“.
Welche Voraussetzungen sind für eine Auditierung erforderlich?
Neben den qualitativen Vorgaben für die Erstellung eines Audits sind ebenso Inhalte und Umfang in der Richtlinie definiert. Für eine Auditierung sind insbesondere Inspektionen vor Ort im bzw. am Objekt erforderlich. Zur qualifizierten Bearbeitung gehört auch die Einsichtnahme in zugehörige Dokumente sowie eine Darstellung der Organisation des Gebäudebetriebs.
Ist die Auditierung auf einen bestimmten Gebäudetyp beschränkt?
Nein, das Gebäudesicherheitsaudit ist unabhängig von der Gebäudeklasse oder Nutzung und kann für jede Immobilie erstellt werden.
Welche Entwicklungen und Tendenzen können bei Betreiberpflicht und Betreiberverantwortung festgestellt werden?
Insbesondere können hierzu folgende Kriterien genannt werden:
- Erweiterte Wartungs- und Prüfpflichten, insbesondere für sicherheitsrelevante Anlagen und Bauteile, Gerichte und Aufsichten fordern eine Umsetzung der Schutzziele
- Zunehmende Haftungsfolgen aufgrund höherem Nachweisdruck, eine fehlende oder mangelhafte Dokumentation erhöht das Haftungsrisiko
- Abnehmende Toleranz bei den allgemeinen Nachweisanforderungen, zunehmende Konkretisierung der Beweislast
Können einige wesentliche inhaltliche Schwerpunkte eines Audits benannt werden?
Inhaltliche Schwerpunkte ergeben sich grundsätzlich in Abhängigkeit des Gebäudes und seiner Nutzung. Diese sind unter Berücksichtigung der i. W. individuellen Betreiberpflichten z. B. der Personen- und Sachschutz sowie Instandhaltung und Betrieb. Wesentliche Grundlagen sind eine präventive Risikominimierung sowie ein störungsfreier Betrieb bei geringstmöglichen Nutzungsunterbrechungen.
Kann eine Auditierung sinnvoll mit anderen Maßnahmen kombiniert werden?
Ein Gebäudesicherheitsaudit ist interdisziplinär aufgebaut und kann daher vorteilhaft mit weiteren Maßnahmen des Gebäudebetriebs kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere Brandschutzbegehungen, Instandsetzungsplanungen und Nutzungskostenoptimierungen an, da diese auf wesentliche Daten der Auditierung zurückgreifen können und somit gleichzeitige Bearbeitungen möglich werden. Ebenso sollten qualifizierte Auditierungen als Bestandteil eines präventiven Risikomanagements bei Abschluss und Überprüfung von einschlägigen Versicherungen berücksichtigt, vorgelegt oder verhandelt werden.
Existieren nationale oder internationale Einschränkungen für die Umsetzung eines Audits gem. der Richtlinie?
Nein. Ein Audit unterliegt hier keinen Beschränkungen. In Österreich entspricht die Richtlinie i. W. den ÖNORMEN B 1300 und B 1301.
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